AGB und Impressum
Erklärung zur Informationspflicht
Mikrobiologisches, molekularbiologisches & chemisches Labor
Trinkwasser-, Prozesswasser- und Reinwasseranalytik
Reinraum- & Prozessluftanalytik
Hefe- & Schimmelanalytik
Sanierungsbegleitung nach Wasserschäden
Qualifizierung von Aufbereitungsgeräten
Validierung von Aufbereitungseinheiten
Krankenhaushygiene
Staatlich akkreditierte Prüfstelle (PSID 318)
Hygienezentrum Dr. Sturm GmbH
Gabrieler Straße 2/2
2340 Mödling
+43 2236 660349
office@hygienezentrum.at
UID ATU 68959549
FN 419011v LG Wr. Neustadt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
Für alle Auftragsabwicklungen der Hygienezentrum Dr. Sturm GmbH gegenüber dem Auftraggeber gelten, soweit nicht durch andere Vereinbarungen eingeschränkt, die nachstehend formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden Text als AGB gezeichnet). Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Hygienezentrums Dr. Sturm GmbH, nachfolgend als HZ bezeichnet. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die AGB sind im Internet veröffentlicht und in den Firmenräumen ausgehängt. Ergänzende, erläuternde und zusätzliche Informationen sind der Website des HZ und dem QM-Handbuch zu entnehmen. Der Begriff Bericht umfasst im Sinne dieser AGB alle vom HZ erstellten Produkte wie z.B. Prüfberichte und Gutachten in jeder Übermittlungsform inklusive sämtlicher zugehörigen Tabellen etc. Das HZ behält sich das Recht vor die allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne weitere Vorankündigung zu ändern oder anzupassen.
Vertragsbedingungen und Aufträge
Aufträge können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch erteilt werden. Im Falle einer mündlichen Auftragserteilung ist die HZ GmbH berechtigt, den Inhalt des Vertrages durch schriftliche Bestätigung unter Zugrundelegung des im Bericht festgehaltenen Untersuchungsumfanges zu bestimmen. Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine Daten anonymisiert für Publikationen oder Zusammenfassungen verwendet werden kann, dabei werden weder Auftraggeber noch Untersuchungsort genannt. Das Übermitteln von Proben gilt als Prüfauftrag, wenn aus der Art der Probe bzw. deren Bezeichnung ein Auftrag erkennbar ist. Mit der Auftragserteilung gilt der Vertrag als abgeschlossen. Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder schriftlichen Bestätigung. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot inklusive etwaiger Auftragsbestätigungen (das Datum der Auftragsbestätigung kann vom Datum des Vertragsabschlusses abweichen). Soweit Fristen für die Auftragsdurchführung bestimmt wurden, sind diese nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Das HZ ist berechtigt, Teile der Prüfungen bzw. Inspektionen im Unterauftrag zu vergeben. Der Auftraggeber ist vor der Annahme des Auftrages auf diesen Umstand hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, durchgeführte Untersuchungen und Messungen dem Auftraggeber in schriftlicher Form mitzuteilen. Verbraucher im Sinne des KSchG können innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen von ihrem Vertrag formlos zurücktreten. Hierfür können sie sich auch des Formulars auf der Website des HZ bedienen. Erfolgt ein Rücktritt nach Beginn der Durchführung des Auftrages, so hat der Verbaucher bis dahin angefallene Kosten anteilig zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Fall kein Bericht --der den Abschluss der Leistungserbringung darstellt - erstellt werden kann. Auch eine Herausgabe von Daten ist nicht möglich.
Probenanlieferung und deren Aufbewahrung
Die Anlieferung der Proben erfolgt - soweit nicht anders vereinbart - auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Bei Versand durch den Auftraggeber muss das Untersuchungsmaterial sachgemäß und unter Beachtung etwaiger vom HZ erstellter Anweisungen verpackt sein. Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, auf alle ihm bekannten Gefahren hinzuweisen und dem HZ diese Hinweise schriftlich mitzuteilen. Erfolgt eine gegenseitig vereinbarte Probenahme bzw. Inspektion oder eine Probenanlieferung vor Ablauf einer eventuellen Rücktrittsfrist so wird zur Kenntnis genommen, dass das Rücktrittsrecht mit der Berichtserstellung (=vollständige Vertragserfüllung) durch das HZ erlischt. Die Übernahme der Proben durch das HZ erfolgt erst nach Erteilung eines Auftrages. Das HZ ist berechtigt, die Übernahme von Proben ohne Auftrag abzulehnen. Aufgrund von Vorbereitungsarbeiten gelten mit der Übernahme der Proben mindestens 50% der vertraglichen Leistung als bereits erfüllt. Die Proben werden, soweit die Beschaffenheit dies zulässt, mindestens 6 Monate nach Beendigung der Prüfung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Proben unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften entsorgt. Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sofern der Kunde eine Rückgabe der Proben wünscht, erfolgt dies nach schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten. Dies gilt auch für den Fall eines Vertragsrücktrittes.
Prüfungsdurchführung und Qualitätssicherung
Das HZ erbringt seine Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltendem Stand der Technik und unter Zugrundelegung branchenüblicher Sorgfalt. Nach Möglichkeit werden gesetzliche, genormte oder andere allgemein anerkannte Prüfverfahren angewendet. Der Wunsch nach speziellen Verfahren muss dem HZ bereits bei der Angebotsanfrage mitgeteilt werden. Das HZ hat das Recht, die Durchführung von Prüfungen abzulehnen, die ein objektives Ergebnis gefährden könnten oder von geringer Aussagekraft sind. Der Kunde hat das Recht - sofern keine anderen gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen - bei den von ihm beauftragten Prüfungen anwesend zu sein. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten (organisatorischer Aufwand, Geheimhaltung) sind von ihm zu tragen. Das HZ ist von der Akkreditierung Austria als Prüfstelle nach EN ISO 17025 akkreditiert. Der Akkreditierungsumfang kann zu Geschäftszeiten in den Laborräumen eingesehen werden, beziehungsweise ist dieser auf der Webseite der Akkreditierung Austria einsehbar. Auch eine Einsichtnahme in die QM-Dokumentation ist gestattet.
Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in EURO exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, Preisänderungen sind vorbehalten. Die Preise routinemäßiger Leistungen sind in einem Leistungsverzeichnis festgehalten. Es besteht kein Anspruch auf einmal gewährte Rabatte. Das Leistungsverzeichnis kann ohne Vorankündigung angepasst werden, wobei der bei Auftragserteilung gültige Preis als vereinbart gilt. Nicht in der Liste enthaltene Leistungen werden gesondert berechnet. Auf Wunsch erhält der Kunde ein entsprechendes verbindliches Angebot. Die Berichte des HZ werden üblicherweise im Format „pdf“ digital signiert per e-mail an den Auftraggeber bzw. von diesem bekannt gegebene weitere e-mail- Adressen (bzw. Datenbanken) übermittelt. Der Auftraggeber hat dem HZ bei Auftragserteilung EINE Liefer- und Rechnungsadresse bekannt zu geben. Das HZ kann die Lieferart frei wählen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Jeder Auftrag beinhaltet grundsätzlich ein Berichtsexemplar. Weitere Berichtsexemplare bzw. Lieferadressen gehen zu lasten des Auftraggebers. Die Rechnungslegung kann auch elektronisch erfolgen. Im Fall schriftlicher Rechnungen wird mit dieser auch ein ausgedrucktes Berichtsexemplar mit übermittelt. Weitere ausgedruckte Berichtsexemplare, Lieferadressen oder elektronische Formate gehen zu lasten des Auftraggebers.
Rechnungen sind gemäß den Angaben zu Zahlungszielen auf der Rechnung zu zahlen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist das HZ berechtigt, Zinsen in der Höhe von 9% p.a. zu verlangen. Zusätzlich können noch Kosten für Mahnungen und die Durchsetzung von Rechtsansprüchen geltend gemacht werden. Das HZ ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Lieferung weiterer beauftragter Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Restschuld zurückzustellen. Bereits geleistete Zahlungen werden bei einem Vertragsrücktritt – abzüglich eventuell bereits angefallener Kosten – binnen 14 Tagen zurückerstattet.
Eigentumsvorbehalt
Das HZ behält sich das Eigentum an gelieferten Berichten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. bis zur Erfüllung aller Forderungen vor. Im Falle einer Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen ist das HZ berechtigt, eine Verwendung der oben angeführten Produkte zu untersagen, eine sofortige Rücksendung der Originale an das HZ zu verlangen und auch Empfänger der Berichte hierüber zu informieren.
Haftung und Gewährleistung
Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Das HZ haftet für Schäden von aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachten Fehlern in Berichten außerhalb nur maximal bis zum dreifachen der Auftragssumme, sofern diese keine akkreditierten Leistungen betreffen. Eine Haftung für Nebenpflichtverletzungen aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt die Haftung im Falle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verletzung der vertraglichen und außervertraglichen Pflichten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das HZ von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter aufgrund der Verwendung von Berichten freizustellen. Etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben davon unberührt. Sämtliche Ansprüche gegen das HZ verjähren (sofern gesetzlich einschränkbar) 6 Monate nach Erbringung der Leistung, ausgenommen sind Fälle, in denen die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. Die Leistung des HZ gilt als abgenommen, wenn nicht spätestens 6 Wochen nach Zugang beim Auftraggeber schriftlich reklamiert wird. Mündlich oder telefonisch erteilte Auskünfte, insbesondere über Prüfergebnisse, sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der rechtsverbindlichen schriftlichen Form. Beschwerden und Rückfragen über Prüfungen bzw. Prüfungsergebnisse können mündlich oder schriftlich an das HZ gerichtet werden. Der Kunde erhält je nach Wunsch eine telefonische oder schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Beschwerdebehandlung. Im Falle der Strittigkeit von Ergebnissen bietet das HZ - soweit möglich - die Wiederholung der Prüfung bei einer weiteren akkreditierten Stelle an. Im Falle der Bestätigung der vom HZ ermittelten Ergebnisse sind die Kosten für die Wiederholungsprüfung und der zusätzliche Aufwand vom Auftraggeber zu tragen.
Schutz der Arbeitserzeugnisse, Vertraulichkeit, Datenverarbeitung
Das HZ behält an den erbrachten Leistungen - soweit diese hierfür geeignet sind - das Urheberrecht. Der Auftraggeber darf die im Rahmen seines Auftrages erstellten Berichte nur für den vereinbarungsgemäß bestimmten Zweck verwenden. Jede anderwärtige Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Berichten oder Berichtsteilen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch das HZ. Das HZ stellt dem Auftraggeber alle Ergebnisse, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten werden, zur Verfügung. Alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen sowie die aus den Untersuchungen gewonnenen Informationen werden – sofern nicht gesetzlich anders geregelt - vertraulich behandelt. Das HZ ist berechtigt, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes und der DSGVO persönliche oder wirtschaftliche Daten des Auftraggebers, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten. Das HZ gibt keine gespeicherten Daten ohne Zustimmung des Auftraggebers weiter.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Erfüllungsort ist 2340 Mödling, Gabrieler Straße 2/2, Gerichtsstand ist Wiener Neustadt